Rahmenbedingungen
Absageregeln
RAHMENBEDINGUNGEN
für Klinisch-psychologische BEHANDLUNG, BERATUNG,
neuropsychologisch-kognitives TRAINING, SUPERVISION und Diagnostik
KOSTENZUSCHUSS für Klinisch-psychologische BEHANDLUNG,
Neuropsychologisch-kognitives Training etc.:
Nur bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (einer ICD-10 Diagnose). Sie benötigen dafür eine ärztliche Untersuchung mit BESTÄTIGUNG (spätestens bei der 2. Sitzung) für Klinisch-psychologische BEHANDLUNG von VertragsärztInnen:
ICD-10 Diagnose: z.B. mittelgradige Depression F32.1 nach Krebs, nach Herzinfarkt, chronischer Erkrankung etc. und/oder generalisierte Angststörung F41.1 etc.
ADHS F90.0, ADS F98.8 und/oder generalisierte Angststörung F41.1 und/oder mittelgradige Depression F32.1 etc.
Leichte kognitive Störung F06.7 oder vaskuläre Demenz mit akutem Beginn F01.0 oder gemischte (kortikale und subkortikale) vaskuläre Demenz F01.3 oder Demenz bei Alzheimer-Krankheit F00 etc. und/oder z.B. leichte Depression F32.0 und/oder generalisierte Angststörung F41.1 etc.
Das Honorar für jede der oben genannten Behandlungen für eine Einzelsitzung (50 Min.) beträgt € 100.-
Aktuell gelten folgende Kostenzuschüsse (pro Einzelsitzung Klinisch-psychologische Behandlung):
ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 46,60
SVS: € 45,00
Klinisch-psychologische SUPERVISION
Das Honorar für Supervision für eine Einzelsitzung (50 Min.) beträgt € 100.-
Klinisch-psychologische DIAGNOSTIK als WAHLPSYCHOLOGIN
Das Honorar für die gesamte Diagnostik (ausführliche Anamnese, verschiedene Testverfahren) beträgt, je nach Fragestellung und Zeitaufwand zwischen € 500.- und € 800.- Die Kosten werden bei einer Verdachtsdiagnose teilweise (ca. 50-70%) von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Für den klinisch-psychologischen Befund (bei Bedarf) beträgt das Honorar
€ 150.-
Für eine Befundbesprechung (bei Bedarf) für eine Einzelsitzung beträgt das Honorar € 100.-
Für eine klinisch-psychologische Stellungnahme (mit Angabe der verwendeten Verfahren und ICD-10 Diagnosen), bei Bedarf beträgt das Honorar € 20.-
Sie benötigen dafür eine weiße (NÖ-gelbe) Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik, mit einer Verdachtsdiagnose nach ICD-10 z.B. mittelgradige Depression F32.1, ADHS F90.0 oder Demenz bei Alzheimer-Krankheit F00 oder Leichte kognitive Störung F06.7 etc.) von VertragsärztInnen oder WahlärztInnen oder Ihrer PsychotherapeutIn.
Der Überweisungsschein darf nicht älter als 4 Wochen sein.
Sie können meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse (Wahlarztverrechnung) einreichen.
Ablauf:
Folgende drei grundlegende Elemente kommen bei der klinisch-psychologischen Diagnostik immer zur Anwendung: 1. Anamnese und Exploration (ausführliches Gespräch mit Ihnen als Person oder als Eltern/Erziehungsberechtigte und dem Kind/Jugendlichen),
2. Verhaltensbeobachtung,
3. Verwendung von aktuellen psychologischen Testverfahren – abhängig von der Fragestellung (Persönlichkeitsfragebogen, Leistungstests, projektive Verfahren).
Was muss ich zur Diagnostik mitbringen?
- Gültige E-Card
- Lichtbildausweis
- Überweisungsschein* s.o.
- Mutter-Kind-Pass (Kinderdiagnostik)
- Vorbefunde, Arztbriefe, Gutachten etc. (falls vorhanden) KOPIERT
- Ausgefüllte Fragebögen (falls vorab per Post von mir zugeschickt, v.a. bei Kinderdiagnostik)
- Schulzeugnisse zur Ansicht, Schulhefte etc. zur Ansicht (Kinderdiagnostik)
- Brille/ Hörgeräte etc
Terminvereinbarungen für Diagnostik: nur telefonisch an festgelegten Terminen!
Nächster am 25.09.24, v. 18.00 bis 19.00!
Sowohl die klinisch-psychologische Untersuchung als auch die darauf aufbauende Erstellung von klinisch-psychologischen Befunden und Gutachten ist eine Tätigkeit, die laut Psychologengesetz 2013 nur Klinischen PsychologInnen vorbehalten ist.
ABSAGEREGELN
für klinisch-psychologische Behandlung, neuropsychologisch-kognitives Training, klinisch-psychologische Beratung, Supervision und Diagnostik
WICHTIG! Beachten Sie bitte, dass ein vereinbarter Termin ausschließlich für Sie reserviert ist. Ich ersuche daher um zeitgerechte, gültige Terminabsage: mindestens 24 Stunden vorher (Mo-Fr) telefonisch oder per SMS absagen und diesbzgl. eine Rückmeldung von mir bekommen. Langt keine fristgerechte Absage ein, behalte ich mir vor, bei Diagnostik ein Ausfallshonorar in der Höhe von € 300,-- einzuheben und bei Behandlung: die Anzahl der vereinbarten Sitzungen zu verrechnen!
Es gilt für alle o.g. Bereiche die Verschwiegenheitspflicht laut Psychologengesetz 2013.